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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Online Shop der Mida Trading GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Alle Leistungen der Mida Trading GmbH (fortan Verkäufer) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit Ihnen schließen.
(2) Geschäftsbedingungen, die Sie oder Dritte stellen, finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen, die Sie oder Dritte stellen, enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
Ihre Bestellung ist ein verbindliches Angebot zum Schluss eines Kaufvertrages mit dem Verkäufer. Die Annahme Ihres Angebotes und somit der Vertragsabschluss muss Ihnen ausdrücklich per e-Mail mitgeteilt werden.
§ 3 Kein Widerrufsrecht
Gemäß § 312 d Absatz 4 Nr. 6 BGB steht Ihnen kein Widerrufsrecht zur Seite. Der Verkäufer handelt mit den Edelmetallen Gold und Silber, deren Preis von täglichen Schwankungen auf dem zugehörigen Markt abhängt und sich somit innerhalb der Widerrufsfrist verändern kann. Daher besteht kein Widerrufsrecht.
§ 4 Preise, Schwankungsgebühr
(1) Maßgeblich sind allein die bei der Bestellung ausgewiesenen Preise. Diese setzen sich aus dem Grundpreis und einer pauschalen Schwankungsgebühr in Höhe von derzeit 0 Euro zusammen. Diese Gebühr gleicht mögliche Preisschwankungen zwischen Vertragsabschluss und Eingang des Kaufpreises aus.
(2) Wenn Sie jedoch die Zahlungsart „Sofortüberweisung“ (näher bezeichnet in § 6 Abs. 3 Zahlungsbedingungen, Rechnungsangaben) wählen, sparen Sie. Denn bei Wahl der Zahlungsart „Sofortüberweisung“ entfällt die Schwankungsgebühr.
§ 5 Lieferung und eingeschränkte Lieferungsgarantie
(1) Die Kosten der Lieferung tragen Sie als Käuferin oder Käufer.
(2) Sie können wählen, ob der Verkäufer die Ware an Sie oder eine dritte Person versendet. Eine Liefergarantie kann nicht gegeben werden, die lieferbare Ware ist im Onlineshop klar ausgewiesen.
(3) Haben Sie eine Lagerung beim Käufer, also bei Ihnen, verlangt gilt: Wenn und soweit die Lieferung nicht möglich ist, weil Sie als Käuferin oder Käufer an der von Ihnen benannten Lieferadresse nicht angetroffen werden, obwohl Ihnen die Lieferung rechtzeitig angekündigt wurde, tragen Sie die Kosten, die durch die fruchtlose Anlieferung entstehen.
§ 6 Zahlungsbedingungen, Rechnungsangaben
(1) Es stehen außer im Fall des Absatz drei Bezahlmöglichkeiten mit jeweils unterschiedlichen Bearbeitungszeiten und – kosten zur Verfügung. Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorkasse, durch Sofortüberweisung, Banküberweisung und Barzahlung.
(2) Sie können sich für eine Sofortüberweisung entscheiden. Hierfür ist es erforderlich, ein bestehendes Onlinebankkonto zu besitzen und sich mit zugehörigem Tan zu legitimieren um die Zahlung anschließend auszulösen.
(3) Sie haben die Möglichkeit der Vorkasse oder die Möglichkeit der Barzahlung bei Übergabe. Falls Sie lieber per Banküberweisung zahlen möchten, wird Ihnen nach erfolgter Bestellung eine Bestätigungsmail mit einer Rechnung per e-Mail übersandt. Auf die dort angegebene Bankverbindung erbitten wir Ihre Zahlung in Höhe des ausgewiesenen Preises innerhalb von 7 Banktagen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus dem zwischen den Vertragspartnern bestehenden Schuldverhältnis.
(2) Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware, sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
(3) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer dem Verkäufer.
(8) Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.
(9) Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall) ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Wenn ein Mangel der Kaufsache vorliegt, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich nachstehend nichts anderes ergibt, insbesondere entgangener Gewinn oder andere Vermögensschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Verletzungshandlung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde.
§ 9 Datenschutz
(1) Für die Durchführung des Bestellvorganges ist es notwendig, Einzelangaben über die persönlichen Verhältnisse vom Kunden zu erfragen, die auf die Identität des Kunden hindeuten (Name, Anschrift, e-Mail-Adresse etc.). Ihre Daten werden nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung und – abwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und wir beachten stets die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nach der Erledigung des Anlasses werden die Daten wieder gelöscht.
(2) Die Einwilligung zur Datennutzung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dazu genügt eine E-Mail an shop@midainvest.com. Zur eindeutigen Identifizierung geben Sie bitte neben Ihrem Vor- und Nachnamen auch Ihre Benutzerdaten an.
§ 10 Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer unbestritten sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Anwendbares Recht
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes sowie der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung.
§ 12 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Potsdam.
§ 13 salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt. Gleiches gilt entsprechend für eventuelle Regelungslücken.
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